Sprungpolster

Sprungpolster- Manchmal die letzte Möglichkeit, Menschen zu retten
Übersicht Einsatzmittel

Das Sprungpolster wird zur Menschenrettung aus brennenden Gebäuden oder zur Sicherung von absturzgefährdeten Personen eingesetzt.

Das Sprungpolster wird zur Menschenrettung aus brennenden Gebäuden oder zur Sicherung von absturzgefährdeten Personen eingesetzt.

 

Das Sprungpolster wird als Sprungrettungsgerät der Feuerwehr zur Menschenrettung aus brennenden Gebäuden oder zur Sicherung absturzgefährdeter Personen eingesetzt. Die häufig benutzten Begriffe „Sprungretter“ und „Lorsbach“ nach der Bauartbezeichnung sind umgangssprachlich, die in der DIN-Norm genutzte Bezeichnung ist „Sprungpolster“. Die gebräuchlichste Form in Deutschland ist das „Sprungpolster 16“. 

 

 

(„SP 16“, nach DIN 14151-1:2004-08 und DIN 14151-3:2002-04) eingesetzt. Diese Sprungpolster ermöglichen Sprunghöhen bis zu 16 m, was etwa dem vierten bis fünften Obergeschoss eines Wohngebäudes entspricht. Das SP 16 ist im aufgeblasenen Zustand je 3,50 m lang und breit sowie etwa 1,70 m hoch. Es wiegt einsatzbereit ca. 55 kg. Die benötigte Aufstellfläche beträgt rund 3,80 × 3,80 m.